Weitere Entscheidung unten: LG Kiel, 17.09.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1526/96   

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BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1526/96 (https://dejure.org/1997,5386)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 1 BvR 1526/96 (https://dejure.org/1997,5386)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 1 BvR 1526/96 (https://dejure.org/1997,5386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Entziehung des Wohnungseigentums gem WoEigG § 18 mit GG Art 14 vereinbar - hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten im Entziehungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß eines Wohnungseigentümers aus der Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Entziehung des Wohnungseigentums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1998, 90
  • WuM 1998, 45
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13

    Grundbucheinsicht: Einsichtsrecht des Gläubigers eines Pflichtteilsberechtigten

    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90; Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).

    Zu Lebzeiten des Erblassers haben sie kein Recht auf Grundbucheinsicht (BayObLG FGPrax 1998, 90; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90; Hügel/Wilsch GBO 2. Aufl. § 12 Rn. 60; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 525).

    Denn das ungeschmälerte Persönlichkeitsrecht des betroffenen Eigentümers ist zu berücksichtigen, der vor der Gewährung von Einsicht nicht angehört wird und gegen die Einsichtnahme auch kein Beschwerderecht hat (siehe BayObLG FGPrax 1998, 90).

  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein

    Unter diesem Aspekt ist deshalb die Kenntnis vom Grundbuchinhalt bei verständiger Würdigung für das Handeln des Antragstellers nicht aus sachlichen Gründen erheblich (BayObLG FGPrax 1998, 90; Senat vom 17.7.2013, 34 Wx 282/13 = Rpfleger 2014, 15; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 12 Rn. 9 Stichworte "Erbe und erbrechtlicher Anspruchsinhaber", "Verwandte" und "zukünftige Ansprüche").
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 11 Wx 46/08

    Anspruch auf Erteilung einer Grundbuchabschrift aufgrund der Besorgnis

    Die berechtigten Belange des Antragstellers sind vielmehr gegen das Interesse des Eigentümers abzuwägen, eine Einsicht in das Grundbuch und ggf. in die Grundakten zu verhindern, weshalb die gegenläufigen Interessen des Antragstellers und des Eigentümers gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. nur BayObLG FGPrax 1998, 90 ; BayObLG NJW 1993, 1142 ; BayObLG MDR 1991, 1172).

    a) Die Verwandtschaft der Antragstellerin mit der Grundstückseigentümerin als solche rechtfertigt ihr Begehren auf Grundbucheinsicht nicht (vgl. BayObLG FGPrax 1998, 90 ; Meikel/Böttcher § 12 GBO Rn. 55; Böhringer, Rechtspfleger 1987, 181, 190).

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Rechtsprechung
   LG Kiel, 17.09.1997 - 8 T 69/97   

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LG Kiel, 17.09.1997 - 8 T 69/97 (https://dejure.org/1997,8164)
LG Kiel, Entscheidung vom 17.09.1997 - 8 T 69/97 (https://dejure.org/1997,8164)
LG Kiel, Entscheidung vom 17. September 1997 - 8 T 69/97 (https://dejure.org/1997,8164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kiel, 31.10.1990 - 1 T 165/90

    Streitwert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung

    Auszug aus LG Kiel, 17.09.1997 - 8 T 69/97
    Die Kammer verweist insoweit auf eine ständige Rechtsprechung, wonach sich der Streitwert im Räumungsprozess in Wohnraummietsachen gemäß § 16 Abs. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der Bruttomiete bemisst, weil die Nebenkostenvorauszahlungen materiell zum Mietzins zählen (vgl. LG Kiel, WuM 1991, 50 m.w.N. sowie die Beschlüsse - 1 T 17/97 - 44 C 190/96 - AG Norderstedt, - 1 T 21/97 - 44 C 392/96 - AG Norderstedt, - 1 T 23/97 - 44 C 13/97 - AG Norderstedt, - 1 T 30/97 - 41 C 33/97 - AG Norderstedt; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. 1524).
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